Maulwurf (Talpa europaea)
Die sich räuberisch ernährenden Maulwürfe gehören zu den nützlichen Tierarten und sind gesetzlich geschützt. Sie dürfen lediglich vertrieben aber nicht getötet werden. Problematisch sind allerdings die Hügel auf den Rasenflächen und die als Stolperfallen wirkenden Bau- und Gangsysteme.
Wühlmaus (Arvicola terrestris)
Die auch als Schermaus oder Erdratte bezeichnete Wühlmaus ist ein reiner Pflanzenfresser und kann durch Rhizom-, Knollen und vor allem Wurzelfraß großen Schaden verursachen. Besonders gefährdet sind junge Bäume mit noch nicht voll entwickeltem Wurzelsystem. Da die Tiere keinen Winterschlaf halten, kann der Schaden ganzjährig auftreten, in erster Linie aber im Winter. Insbesondere an der Hauptwurzel sind die rillenartigen Fraßbilder deutlich zu erkennen. Die geschädigten Pflanzen lassen sich leicht aus dem Boden ziehen und können komplett eingehen. Eine Gefährdung geht auch durch die Hügel und eingesunkenen Gangsysteme als Stolperfallen auf Rasen-, Wegeflächen, unter Terrassen und an Mauern aus.